Willkommen

Wir begrüßen Euch auf den Internetseiten des Turn- & Sportvereins Obenstrohe von 1906 e.V.

Wir möchten Euch hier den Verein, aktuelle Neuigkeiten und die von uns angebotenen Sportarten präsentieren. Nehmt gerne jederzeit Kontakt mit uns auf oder kommt einfach zu den jeweiligen Trainingszeiten vorbei und lernt unser Angebot kennen. Wir freuen uns auf Euch!

Neues vom TuS

Allgemein

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 10. April im Vereinsheim



Die Jahreshauptversammlung findet statt am 10. April 2026 um 19.00 Uhr im Vereinsheim.
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.

vom 18.03.2026


Allgemein

Neufassung der Satzung - Beschlussfassung lt. TOP 11 auf der Jahreshauptversammlung am 10.4.2026

Vereinssatzung
Neuverfassung der Satzung aufgrund veralteter Strukturen, neuer gesetzlichen
Rahmenbedingungen und sportlichen Ausrichtungen.
§ 1 – Name, Sitz und Eintragung des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen " Turn - und Sportverein Obenstrohe von 1906 e.V."
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Varel und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes
Oldenburg unter der laufenden Nr. 170061 eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 – Vereinszweck und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports
allgemein, insbesondere der Jugend, durch Pflege der Leibesübungen und der
Kameradschaft. Gefördert werden der Breiten-, der Gesundheits-, der Leistungs- und
der Wettkampfsport auf der Grundlage des Amateurgedankens.
(2) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch
die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(3) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis
mäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 4 – Gliederung
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der
Haushaltsführung selbstständige/unselbstständige Abteilung gegründet werden.
§ 5 – Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus: - - -
Aktiven Mitgliedern
Passiven Mitgliedern
Ehrenmitgliedern
§ 6 – Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen
der bestehenden Ordnungen nutzen dürfen und/oder am Spielbetrieb teilnehmen
können.
(2) Passiven Mitgliedern steht die Förderung des Vereins oder bestimmter
Vereinsabteilungen durch Geld - oder Sachbeiträge im Vordergrund. Sie nehmen
am Vereinsleben, nicht aber am Übungs - und Sportbetrieb der Abteilungen teil.
(3) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder
sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu
Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
(4) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
(5) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der
Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen
Vertreterinnen/Vertretern. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den
Vorstand, bedarf es keiner Begründung gegenüber dem Antragsteller. Der Einzug der
ersten Beitragszahlung gilt als Bestätigung, dass der Antragsteller in dem Verein
aufgenommen wurde.
§ 7 – Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und
dessen Fälligkeit wird auf der Mitgliederversammlung mitgeteilt.
Näheres hierzu regelt die Beitragsordnung. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 8 – Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren
Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann zum
Ende eines Kalendervierteljahres (31.3./30.6./30.9./31.12.) unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
es a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender
Weise schädigt oder b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr
oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter
Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.
(4) Vereinseigene Gegenstände oder Bekleidung sind dem Verein zurückzugeben oder
wertmäßig abzugelten.
§ 9 – Rechte und Pflichten
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an
gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen
des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.
(4) Jedes volljährige Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der
Mitgliederversammlung.
§ 10 – Organe -
Die Organe des Vereins sind
der Vorstand -
die Mitgliederversammlung
§ 11 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus: - - -
der ersten Vorsitzenden/dem ersten Vorsitzenden
der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden
der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit
einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der
Vorsitzenden/des Vorsitzenden, bei deren/dessen Abwesenheit die ihrer
Vertreterin/seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der
Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der
Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der
Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
(2) Die Vorstandssitzung leitet die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende, bei dessen
Abwesenheit die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands
sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von beiden Vorsitzenden zu
unterschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege oder
fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu
der zu beschließende Regelung erklären.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
(4) Vorstandsaufgaben können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeltlich auf der Grundlage eines
Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr.
26a EStG ausgeübt werden.
(5) Zur Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der
Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Möglichkeiten hauptberuflich Beschäftigte anzustellen.
§ 12 – Amtsdauer des Vorstands
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei
Jahren gewählt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden
Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des
Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
(3) Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und
nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen,
insbesondere unterliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er trifft
unaufschiebbare Entscheidungen, soweit sie der Einhaltung von Fristen und/oder der
Abwendung von Schäden dienen.
(4) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das von beiden
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 13 – Turn- und Sportrat
Der Turn- und Sportrat ist das Bindeglied zwischen den Vereinsmitgliedern
in den einzelnen Sparten und dem Vorstand. Er unterstützt den Vorstand bei
seiner Arbeit. Er ist kein Organ des Vereins.
§ 14 – Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Halbjahr, ist vom Vorstand eine
ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des
Vereins es erfordert oder wenn ¼ der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der
Gründe beim Vorstand beantragt.
§ 15 – Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist besonders zuständig für
a) Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
b) Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des geschäftsführenden
Vorstandes
c) Die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
d) Die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
e) Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
f) Neuwahlen
g) Beschlussfassung über eventuelle Anträge und Verschiedenes
§ 16 – Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Halbjahr, ist vom Vorstand eine
ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich
unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung
im Lokalteil „Gemeinnützige“ in der Nordwest-Zeitung. Die Tagesordnung setzt der
Vorstand fest.
(2) Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern
eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand
schriftlich mit Begründung vorliegen.
(3) Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der
Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen
gültigen Stimmen erforderlich.
(4) Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung des abzuändernden bzw.
neu zu fassenden Paragrafen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§ 17 – Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des
Vorstandes, bei deren/dessen Verhinderung von ihrer Stellvertreterin/seinem
Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt
die Versammlung die Leiterin/den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen
(2) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters den Ausschlag.
Stimmenthaltungen zählen nicht. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen
grundsätzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder
hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmenabgabe. Wenn
geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung.
Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/3 der
abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird.
(3) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3
der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das
von der jeweiligen Versammlungsleiterin/vom jeweiligen Versammlungsleiter und
der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten: - Ort und Zeit der Versammlung - die Versammlungsleiterin/der Versammlungsleiter - die Protokollführerin/der Protokollführer - die Zahl der erschienenen Mitglieder - die Tagesordnung - die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung - bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben
§ 18 – Stimmenrecht und Wählbarkeit
(1) Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht
kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht,
können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
(2) Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
§ 19 – Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Personen
zur
Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm
eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist nicht zulässig.
(2) Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der
Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu
prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die
Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen
Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte
die Entlastung der Kassenwartin/des Kassenwartes und der übrigen
Vorstandsmitglieder.
§ 20 – Ordnung
Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Finanzordnung, sowie eine
Beitragsordnung zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3
der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand
weitere Ordnungen erlassen.
§ 21 – Datenschutz
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter
Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
und des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen
vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
(3) - - - - - - -
das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO,
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
(4) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen
ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem
jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt
zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht
besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem
Verein hinaus.
(5) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz
Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der
geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
§ 22 – Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
(1) Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen
Mitglieder- Versammlung mit der im § 17 Abs.3 festgelegten Stimmenmehrheit
beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt,
sind die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende
gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/Liquidatoren (Abwicklung der
Vereinsauflösung).
(2) Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem
anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Bei Auflösung des
Vereins, die nur von einer, ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der stimm
berechtigten Anwesenden beschlossen werden kann, oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes, fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Varel, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die
Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
§ 23 – Fusionierung des Vereins
Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein fällt das Vermögen nach
Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den
aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 24 – Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des
Vereins am XX.XX.XXXX beschlossen worden.
26316 Varel, den XX.XX.XXXX
Der Vorstand

vom 18.03.2026


Allgemein

Neu: "3000 Schritte für die Gesundheit" ab Montag, dem 20.4. um 10.00 Uhr



Mit dem neuen Bewegungsangebot "3000 Schritte für die Gesundheit" ab Montag, dem 20.4. um 10.00 Uhr wollen wir ältere Menschen, die bisher wenig oder gar nicht sportlich aktiv sind, ansprechen.

Das ist unser Ziel: Mit Bewegung an frischer Luft etwas für die körperliche und geistige Fitness und das Wohlbefinden tun, Geselligkeit und Spaß in der Gruppe haben, neue Kontakte knüpfen, im Wohnumfeld Dinge wieder- oder neu entdecken.

Womit wollen wir das erreichen: mit einstündigen Spaziergängen in Obenstrohe in Begleitung; im langsamen, bzw. der Gruppe angepassten Tempo; Leistungsfähigkeit spielt keine Rolle, die Strecke ist barrierefrei; die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Vereinsbindung.

Wir treffen uns jeden Montag um 10.00 Uhr am Ehrenmal an der Wiefelsteder Str./Ecke Plaggenkrugstraße bei (fast) jedem Wetter.

vom 16.03.2026


Leichtathletik

Slow Jogging Anfängerkurs startet am 4. Mai



Es gibt wieder einen neuen Slow Jogging Kurs ab 4. Mai.
Info und Anmeldung bei Sylke Schuster unter Tel. 0176 6344 6170

vom 12.03.2026


Allgemein

Neuer Anfänger-Laufkurs



Anfänger-Laufkurs für alle, die mit dem Laufen beginnen möchten!

Du wolltest schon immer mit dem Laufen starten, oder wiedereinsteigen, weist aber nicht wie?
Dann mach mit bei unserem Laufkurs und steigere gemeinsam mit einer motivierenden Gruppe Schritt für Schritt deine Ausdauer – von 0 bis zu 10 km!

Start: Sonntag, 12.04.2026
Abschluss: Sonntag, 28.06.2026

Treffpunkt: Jeden Sonntag um 10:00 Uhr an der Sporthalle Obenstrohe

- Ideal für Anfänger oder Wiedereinsteiger
- Gemeinsames Training in der Gruppe
- Schrittweise Steigerung der Laufdistanz
- Spaß an Bewegung und frischer Luft

Info & Anmeldung:Jens Gröne, Telefon: 0151 6511 7852

vom 10.03.2026


Allgemein

Sportabzeichen-Verleihung



In gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen wurde am 7. März das Sportabzeichen für 2025 verliehen.

24 Kinder haben das Sportabzeichen absolviert - davon 19 in Gold, 4 in Silber und einmal Bronze. 35 Erwachsene haben das Sportabzeichen erreicht - davon 22 in Gold, 10 in Silber und 3 in Bronze. Die meisten Wiederholungen konnten Edith Janßen (47 x) und Hans-Jürgen Gollan (49 x) verzeichnen. Außerdem wurden 5 Familienurkunden vergeben.

Wir gratulieren allen Urkunden-Empfängern, freuen uns auf den diesjährigen Saisonstart im Sportpark Varel am 04.05.26 und hoffen auch in diesem Jahr auf ganz viele sportbegeisterte Teilnehmer!

Die Sportabzeichen-Abnahme findet jeden Montag von 17:00 – 19:00 Uhr (außer in den Ferien) im Sportpark statt.

vom 10.03.2026


Allgemein

Ehrung der Vereinsjubilare



Im Rahmen einer gemütlichen Frühstücksrunde ehrte Fred Richter (1. Vors.) am vergangenen Samstag zahlreiche Vereinsjubilare des Jahres 2025 für ihre jahrzehntelange Treue.

Besondere Aufmerksamkeit galt in diesem Jahr Udo Ehlers, der für stolze 60 Jahre Mitgliedschaft geehrt wurde. Er berichtete in humoriger Weise von seiner Anfangszeit im Verein und gab einen Einblick auf eine bewegte Zeit als Handballer, Hallensprecher und 1. Vorsitzender.

Insgesamt wurden 41 Mitglieder für ihre Treue ausgezeichnet, von denen 15 Jubilare der Einladung gefolgt waren.

vom 03.03.2026


Allgemein

Vereinsjubilare 2025



Für 20 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Sandra Brandt, Martje Brandt, Fynn Hofer, Marko Wilms;
auf dem Foto fehlen: Ulf Bergelt, Tammo Marks, Horst Hinrichs, Christian Albers, Pascal Hillen, Ole Apmann, Moritz Meier, Jürgen Neid, Helga Gerdes, Arnold Schonvogel, Ursel Skuppin-Haack, Ulrike Nattke, Horst Dworczak;

Für 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Armin Joosten, Florian Jochens, Christian Hüsken;
auf dem Foto fehlen: Andreas Hilker, Steffen Schröder, Peter Lammers, Aljoscha Katmann, Jens Bicker, Eva Bicker, Lars Bicker, Herke Albers, Marion Eilers;

Für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Monika Neumann, Petra Pilger;
auf dem Foto fehlen: Bernd Kemmereit, Nicole Scheliga;

Für 50 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Anke Ehlers, Werner Drewes, Jörg Nattke, Jürgen Bruns, Michael Könighaus;
auf dem Foto fehlt: Annemarie Büpppelmann;

Für 60 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurde geehrt:
Udo Ehlers

vom 03.03.2026


Allgemein

120 Jahr-Feier TuS Obenstrohe



Am 20. Juni 2026 feiern wir das 120-jährige Jubiläum des TuS Obensrohe - und das den ganzen Tag.

Tagsüber erwarten euch rund um die Sportanlage am Plaggenkrug zahlreiche attraktive Aktionen und Angebote der einzelnen Sporten unseres Vereins.

Am Abend folgt der krönende Abschluss im Hotel Upstalsboom in Varel-Obenstrohe:Freut euch auf ein festliches Programm mit Live-Musik - und eine Jubiläumsfeier, die ordentlich krachen wird.

Tickets sind ab 04.02.2026 erhältlich. Alle weiteren Informationen findet ihr auf dem Plakat.

vom 02.02.2026


Allgemein

Sportabzeichen-Verleihung



Am Samstag, 7. März um 14 Uhr werden die Urkunden für das erlangte Deutsche Sportabzeichen 2025 verliehen. Dazu laden wir die Sportlerinnen und Sportler herzlich zu einer gemütlichen Runde bei Kaffee und Kuchen in das Vereinsheim des TuS Obenstrohe an der Sporthalle an der Plaggenkrugstraße ein.

vom 22.01.2026


Allgemein

Silvesterlauf 2025 - Nachmeldungen

Nachmeldungen zum Silvesterlauf sind am Starttag vor Ort möglich!

vom 28.12.2025


Turnen

"Full Body Power Mix" - neues Sportangebot ab Mo. 12.1.2026

Ab dem 12.1.2026 gibt es das Krafttraining ohne Geräte in der Sporthalle am Riesweg von 20.00 - 21.00 Uhr.

Trainiert wird nach der HIIT-Methode (High-Intensity Interval Training) mit kurzen, intensiven Belastungsphasen und kurzen Erholungsphasen, die den Puls stark erhöhen und den Stoffwechsel ankurbeln, um Ausdauer und Fettverbrennung in kurzer Zeit zu verbessern.

Es ist geeignet für den bereits Trainierten, als auch für Anfänger (bei gesundheitlicher Einschränkung, bitte vorab ärztlich abklären lassen, ob HIIT-Training durchgeführt werden darf).
Die Übungen lassen sich dem persönlichen Leistungsstandard anpassen.

Christian Rottler (B-Lizenz für Gesundheitssport) leitet das effiziente Training zu antreibender Musik an. Anmeldungen bitte unter Tel. 0152 51598 258

vom 10.12.2025


Allgemein

Das Anmeldeportal für den Silvesterlauf ist geöffnet

Klick auf diesen Link Anmeldung Silvesterlauf oder das Silvesterlauf-Plakat (nicht vom Smartphone möglich) und melde Dich an!

vom 15.11.2025


Leichtathletik

Trainer/innen gesucht



Die Leichtathletik-Abteilung sucht ob sofort engagierte Trainer/innen, die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren haben.

Meldet euch bei Tobias Heyen, Tel. 0170 2171 658

vom 12.11.2025


Allgemein

"Rückenwind Reisen GmbH" baut Sponsoring aus



Der TuS Obenstrohe freut sich, dass man einen Sponsor gefunden hat, der ab sofort die Namensrechte der Sportanlage am Plaggenkrug hält. Die Rückenwind Reisen GmbH ist bereits seit langer Zeit ein treuer Partner unseres Vereins. Nun möchte Andreas Bunge, Geschäftsführer des Radreisen-Veranstalters, das Sponsoring weiter ausbauen. Die Sponsoren-Gelder werden in die Infrastruktur der Sportanlage fließen.

vom 31.10.2025


An dieser Stelle bedanken wir uns bei unseren Sponsoren und sagen nochmal all denen, die auf irgendeine Art und Weise den TuS-Obenstrohe unterstützen herzlichen Dank.
Sie möchten den TuS-Obenstrohe unterstützen? Kontaktieren Sie uns einfach über den "Kontakt"-Link unten.