Willkommen

Wir begrüßen Euch auf den Internetseiten des Turn- & Sportvereins Obenstrohe von 1906 e.V.

Wir möchten Euch hier den Verein, aktuelle Neuigkeiten und die von uns angebotenen Sportarten präsentieren. Nehmt gerne jederzeit Kontakt mit uns auf oder kommt einfach zu den jeweiligen Trainingszeiten vorbei und lernt unser Angebot kennen. Wir freuen uns auf Euch!

Neues vom TuS

Volleyball

Die Volleyball-Mannschaft des TuS Obenstrohe sucht Verstärkung.

Du bist am Mannschaftsport interessiert, kannst evtl. auch etwas Volleyball spielen, dein Alter und dein Geschlecht spielen dabei keine Rolle, dann bist Du bei uns genau richtig.

Das Training findet jeden Montag von 20:00 bis 21:45 in der Sporthalle an der Plaggenkrugstraße in Obenstrohe statt. Bei uns steht der Spaß am Spielen im Vordergrund.

Bei Interesse bitte gerne spontan vorbeikommen oder vorher Kontakt per Mail (volleyball@tus-obenstrohe.de) aufnehmen.

vom 21.04.2025


Allgemein

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 25. April 2025

TuS Obenstrohe von 1906 e.V.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am Freitag, den 25. April 2025 um 19:00 Uhr
in der Aula der Georg-Ruseler-Schule (Grundschule) Obenstrohe, Plaggenkrugstr. 31, statt.

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht durch den geschäftsführenden Vorstand
4. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
5. Berichte der Abteilungsleiter
6. Geschäfts- und Kassenbericht durch den Vorstand
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
9. Genehmigung des Haushaltsvorschlages 2025
10. Neuwahlen
11. N e u f a s s u n g d e r S a t z u n g
(einsehbar im Internet, abrufbar unter Vorstand@tus-obenstrohe.de, ausliegend im
Vereinsheim)
12. Beschlussfassung über eventuelle Anträge
Antragstellung bis zum 20.04.2025 per E-Mail an Vorstand@tus-obenstrohe.de
13. Verschiedenes

Zu TOP 10:
Es steht die Wahl des 1. Vorsitzenden und Kassenprüfers an.
Alle Vereinsmitglieder sind hiermit herzlich eingeladen.

Der Vorstand

vom 08.04.2025


Allgemein

Entwurf der neuen Vereinssatzung zur Beschlussfassung auf der Jahreshauptversammlung am 25. April 2025

Neuverfassung der Satzung aufgrund veralteter Strukturen, neuer gesetzlichen
Rahmenbedingungen und sportlichen Ausrichtungen.

§ 1 – Name, Sitz und Eintragung des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen " Turn - und Sportverein Obenstrohe von 1906 e.V."
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Varel und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes
Oldenburg unter der laufenden Nr. 170061 eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Vereinszweck und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports allgemein, insbesondere der Jugend, durch Pflege der Leibesübungen und der Kameradschaft. Gefördert werden der Breiten-, der Gesundheits-, der Leistungs- und der Wettkampfsport auf der Grundlage des Amateurgedankens.
(2) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§ 3 – Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 – Gliederung
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung selbstständige/unselbstständige Abteilung gegründet werden.

§ 5 – Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
- Aktiven Mitgliedern
- Passiven Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern

§ 6 – Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen dürfen und/oder am Spielbetrieb teilnehmen können.
(2) Passiven Mitgliedern steht die Förderung des Vereins oder bestimmter
Vereinsabteilungen durch Geld - oder Sachbeiträge im Vordergrund. Sie nehmen am Vereinsleben, nicht aber am Übungs - und Sportbetrieb der Abteilungen teil.
(3) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
(4) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
(5) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, bedarf es keiner Begründung gegenüber dem Antragsteller. Der Einzug der ersten Beitragszahlung gilt als Bestätigung, dass der Antragsteller in dem Verein aufgenommen wurde.

§ 7 – Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird auf der Mitgliederversammlung mitgeteilt. Näheres hierzu regelt die Beitragsordnung. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 8 – Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann zum Ende eines Kalendervierteljahres (31.3./30.6./30.9./31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder
b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.
(4) Vereinseigene Gegenstände oder Bekleidung sind dem Verein zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten.

§ 9 – Rechte und Pflichten
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.
(4) Jedes volljährige Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

§ 10 – Organe
Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung

§ 11 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- der ersten Vorsitzenden/dem ersten Vorsitzenden
- der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden
- der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden, bei deren/dessen Abwesenheit die ihrer Vertreterin/seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen.
Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
(2) Die Vorstandssitzung leitet die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von der Sitzungsleiterin/vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließende Regelung erklären.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
(4) Vorstandsaufgaben können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
(5) Zur Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptberuflich Beschäftigte anzustellen.

§ 12 – Amtsdauer des Vorstands
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
(3) Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen, insbesondere unterliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er trifft unaufschiebbare Entscheidungen, soweit sie der Einhaltung von Fristen und/oder der Abwendung von Schäden dienen.
(4) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das von beiden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 13 – Turn- und Sportrat
Der Turn- und Sportrat ist das Bindeglied zwischen den Vereinsmitgliedern in den einzelnen Sparten und dem Vorstand. Er unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit. Er ist kein Organ des Vereins.

§ 14 – Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Halbjahr, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ¼ der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

§ 15 – Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist besonders zuständig für
a) Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
b) Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des geschäftsführenden Vorstandes
c) Die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
d) Die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
e) Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
f) Neuwahlen
g) Beschlussfassung über eventuelle Anträge und Verschiedenes
h) Beschlussfassung von Ehrenmitgliedern

§ 16 – Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Halbjahr, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung in der Tageszeitung. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
(2) Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.
(3) Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(4) Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung des abzuändernden bzw.neu zu fassenden Paragrafen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

§ 17 – Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei deren/dessen Verhinderung von ihrer Stellvertreterin/seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung die Leiterin/den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen zählen nicht. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder
hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmenabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/3 der abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird.
(3) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin/vom jeweiligen Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten:
- Ort und Zeit der Versammlung
- die Versammlungsleiterin/der Versammlungsleiter
- die Protokollführerin/der Protokollführer
- die Zahl der erschienenen Mitglieder
- die Tagesordnung
- die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung
- bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben

§ 18 – Stimmenrecht und Wählbarkeit
(1) Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
(2) Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 19 – Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist nicht zulässig.
(2) Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Kassenwartin/des Kassenwartes und der übrigen
Vorstandsmitglieder.

§ 20 – Ordnung
Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Finanzordnung, sowie eine Beitragsordnung zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.

§ 21 – Datenschutz
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen
vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
(3)
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO,
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
(4) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
(5) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.

§ 22 – Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
(1) Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitglieder- Versammlung mit der im § 15 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/Liquidatoren (Abwicklung der Vereinsauflösung).
(2) Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Bei Auflösung des Vereins, die nur von einer, ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden kann, oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes, fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Varel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

§ 23 – Fusionierung des Vereins
Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 24 – Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins
am …………………. (Datum) beschlossen worden.

26316 Varel, den XX. XX XXXX
Der Vorstand

vom 07.04.2025


Allgemein

NTB-Ehrung für Jutta Kochskämper und Ute Eilers



Auf dem Kreisturntag am 25. März wurden Jutta Kochskämper (Foto 6. v. li.) und Ute Eilers (Foto 2. v. re.) für ihr langjähriges Engagement als Übungsleiterinnen mit der NTB-Kreisehrennadel in Bronze geehrt.

Jutta ist für den Verein seit 25 Jahren als Übungsleiterin im Eltern-Kindturnen und als Pilatestrainerin aktiv. Ute leitet seit 20 Jahren 2 x wöchentlich die Walking-, Nordic-Walking Gruppe.

Vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz!

vom 30.03.2025


Allgemein

Ehrung der Vereinsjubilare



Den Vereinsjubilaren des Jahres 2024 wurde in besonderer Art und Weise für ihre langjährige Treue zum Verein gedankt. 17 Jubilare waren der Einladung zu einem Vormittag bei Kaffee und und Häppchen im Vereinsheim gefolgt.
Hier gab es Gelegenheit, sich in gemütlicher Runde über besondere Erlebnisse und Begebenheiten im langen Vereinsleben auszutauschen.


Für 20 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Joschka Block, Fabienne Bruns, Leonie Harb, Thorben Harms, Mathias Hausburg, Jantje Hoffmann, Jan-Marco Loch, Elfriede Möhle, Ulrich Ruff, Egon Schröder, Kai Schubert, Jonas Thümler, Thea Wagenknecht, Ilona Zeigner, Niclas Zerner, Saskia Zerner, Linda Zerner

Für 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Hildegard Harms, Kevin Haustein, Helga Martin, Hans-Peter Martin, Nicole Neuber, Ernst Tapken

Für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Lieselotte Beckmann, Ute Eilers, Hannelore Tobias

Für 50 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Angelika Bojahr, Birgit Kröger, Udo Mostowski, Jürgen Plorin, Antje Vowinkel

Für 60 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Karl-Heinz Haase

Für 70 Jahre Vereinsmitgliedschaft wurden geehrt:
Fritz Höfers, Joachim Neff, Peter Neff

vom 19.03.2025


Leichtathletik

Birgit Peters als Abteilungsleiterin verabschiedet



Liebe Birgit,
wir sagen Danke für...
-dein langjähriges Engagement als Leiterin der Leichtathletik-Abteilung
-Deine Motivation
-Deinen persönlichen Einsatz
-Deine Kraft
-Deine Zeit

Seit 2018 hat Birgit sehr erfolgreich die Leichtathletik-Abteilung geleitet. Dieses Amt übergibt sie nun an Tobias Heyen, der bereits als Trainer in der Kinder-Leichtathletik tätig ist. Birgit bleibt dem Verein weiterhin als Sportabzeichen-Abnehmerin erhalten. Sie wird zusammen mit ihrem Abnehmer-Team ab dem 5. Mai 2025 montags in der Zeit von 17 - 19 Uhr im Sportpark Varel das Training für das Deutsche Sportabzeichen begleiten.

Foto v. li.: Ursula Nattke (Geschäftsf.), Fred Richter (1. Vors.), Birgit Peters, Andreas Freiheit (2. Vors.)

vom 15.03.2025


Allgemein

Sportabzeichen-Verleihung



Am 08. März wurden in gewohnt gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen insgesamt 70 Einzel- und 5 Familien-Sportabzeichen für 2024 verliehen.

Davon erhielten die Erwachsenen 34 Urkunden und 36 Urkunden gingen an die Jugend. Es konnten 57 Sportabzeichen in Gold, 12 in Silber und eines in Bronze verliehen werden. Die meisten Wiederholungen konnten Edith Janßen (46 x) und Hans-Jürgen Gollan (48 x) verzeichnen. Wir gratulieren allen Urkunden-Empfängern, freuen uns auf den diesjährigen Saisonstart im Sportpark Varel am 05.05.25 und hoffen auch in diesem Jahr auf ganz viele sportbegeisterte Teilnehmer!

In dieser Saison findet die Sportabzeichen-Abnahme ab dem 5. Mai jeden Montag von 17:00 – 19:00 Uhr (außer in den Ferien) im Sportpark statt.

vom 10.03.2025


Badminton

TuS Obenstrohe sichert sich in eigener Halle die Meisterschaft



Foto: NWZ - Friedhelm Müller-Düring

Am letzten Spieltag der Meisterschaftsrunde hätte den Badmintonspielern/innen des Tus Obenstrohe bereits ein Unentschieden gegen den VfL Edewecht zur Meisterschaft gereicht.

Mit einem 7:1 Sieg unterstrichen die TuS Akteure jedoch eindrucksvoll ihre starke Leistung der letzten Wochen. So ging nur das 1. Herreneinzel durch verletzungsbedinget Aufgabe von Guido Neuber verloren. Zuvor siegten Nicole Neuber und Nadja Gasic im Damendoppel mit 21:12, 21:11, Guido Neuber und Wilko Bieder im 1. Herrendoppel 21:19, 21:16 ebenso wie Malte Hewerer und Mike Schuster im 2. Herrendoppel 19:21, 21:19, 21:15.

Souverän gewann Nicole Neuber das Dameneinzel 21:8, 21:12 und auch Mike Schuster 3. Herreneinzel 21:16, 21:7.

Enger ging es da im 2. Herreneinzel von Wilko Bieder zu. Unterlag er noch im ersten Satz mit 18:21 konnte er das Ergebnis im zweiten Satz umdrehen 21:18 und den dritten Satz mit 21:13 doch sicher für sich entscheiden. Auch das gemischte Doppel Stefan Wagner und Nadja Gasic musste über die volle Distanz von 3 Sätzen gehen, behielt aber mit 21:13, 19:21und 21:15 die Oberhand.

Damit war die Meisterschaft zu Gunsten des TuS Obenstrohe entschieden und für die zweite Begegnung des Tages gegen den Oldenburger TB 4 wechselten die Obenstroher noch einmal die Aufstellung durch. Zwar gingen das 1. Herrendoppel Wilko Bieder und Stefan Wagner 14:21, 16:21 ebenso verloren wie das 1. Herreneinzel Wilko Bieder 21:7, 14:21, 13:21 und das 2. Herreneinzel Mike Schuster 14:21, 19:21, aber durch die Siege von Nicole Neuber im Dameneinzel 21:3, 21:12, Malte Hewerer 3. Herreneinzel 21:14, 21:16 und Nicole Neuber und Nadja Gasic im Damendoppel 21:12, 21:10, war die Begegnung weiterhin offen. In einem hart umkämpften 2. Herrendoppel setzen sich nach z. T. spektakulären Ballwechseln Malte Hewerer und Mike Schuster mit 23:21, 20:22 und 21:16 durch. Somit musste die Entscheidung im letzten Spiel des Tages fallen. Im gemischten Doppel siegten Carsten Neumann und Nadja Gasic mit 22:20 und 21:17. Damit feiert der TuS Obenstrohe in eigener Halle die verdiente Meisterschaft, in der die TuS Akteure alle 6 Endrundenspiele für sich entscheiden. „Ein großes Plus dieser Saison war sicher die Breite des Kaders, so dass es uns gelang während der ganzen Saison auf Ausfälle reagieren zu können“ resümiert Guido Neuber.

„So kamen in der kompletten Saison 3 Damen, Nicole Neuber, Nadja Gasic, Wiebke Grolman, sowie 8 Herren, Guido Neuber, Wilko Bieder, Malte Hewerer, Mike Schuster, Stefan Wagner, Werner Krehl, Andreas Brandt, Carsten Neumann zum Einsatz, die alle einen entscheidenden Anteil am Saisonerfolg beigetragen haben“ so berichtet ein stolzer Guido Neuber weiter.

vom 26.02.2025


Fußball

Übergabe des Erlöses Weihnachtsmarkt 2024 der Knobelbude der "Alten Vierten" TuS Obenstrohe



Den Erlös unserer Aktion auf dem Weihnachtsmarkt 2024 haben wir an die Jugendleiterin Fußball des TuS Obenstrohe Kathrin Rahmann und an den Vorstand "Aktion gegen Herzflimmern" Heinz Dieter Rode jeweils zur Hälfte überreicht.

vom 18.02.2025


Allgemein

Einladung zur Sportabzeichen-Verleihung am 8. März 2025



Am Samstag, 8. März um 14 Uhr werden die Urkunden für das erlangte Deutsche Sportabzeichen 2024 verliehen. Dazu laden wir die Sportlerinnen und Sportler herzlich zu einer gemütlichen Runde bei Kaffee und Kuchen in das Vereinsheim des TuS Obenstrohe an der Sporthalle an der Plaggenkrugstraße ein.

vom 17.02.2025


Badminton

Letzter Spieltag in der Meisterschaftsrunde am 23.2. in der Sporthalle am Plaggenkrug



TuS Obenstrohe wahrt weiße Weste

Die Badminton-Spieler des TuS Obenstrohe bringen sich in eine gute Ausgangslage für den letzten Spieltag in der Meisterschaftsrunde.

Diese wird zwischen den ersten 4 Mannschaften der Vorrunde in einer Hin- und Rückrunde ermittelt.

Am ersten Spieltag gelang den TuS Akteuren gleich ein deutlicher 7:1 Startsieg gegen den TV Cloppenburg, der die Vorrunde in der Tabelle noch vor den Obenstrohern abschloss. Dass im Anschluss auch noch ein 6:2 Erfolg gegen den Meisterschaftsfavoriten VfL Edewecht gelang, war der Abschluss eines perfekten Spieltages. Am vergangenen Sonntag ging es am 2. Spieltag zuerst gegen den Oldenburger TB 4.

Hier mussten sich zwar Hewerer/Neumann im 2. Herrendoppel ebenso in 3 Sätzen 20:22, 21:16, 18:21 knapp geschlagen geben wie auch Wilko Bieder im 2. Herreneinzel 21:18, 13:21, 7:21. Auch das gemischte Doppel Wagner/Gasic mussten über die volle Distanz jedoch mit dem besseren Ende für die Obenstroher (21:18, 12:21, 21:19).

Deutliche Siege errangen hingegen Guido Neuber im 1. Herreneinzel 21:14, 21:8, Malte Hewerer im 3. Herreneinzel 21:7, 21:15, Nicole Neuber für im Dameneinzel 21:10, 21:5 sowie die Doppel N. Neuber/Gasic 21:12, 21:8 und G. Neuber/Bieder 21:14, 21:9.

In der zweiten Begegnung des Tages mussten die TuS Akteure im Rückspiel gegen den TV Cloppenburg 3 sich dieses Mal mehr strecken. Die Dominanz des ersten Spieltages konnten die Obenstroher nicht an den Tag legen. Zwar ging das Damendoppel kampflos an den TuS und auch das 1. Herrendoppel Neuber/Bieder konnten sich mit 21:19 und 21:14 behaupten, allerdings ging das 2. Herrendoppel Hewerer/Neumann mit 16:21 und 15:21 verloren. Zwei Niederlagen im 2. Herreneinzel von Wilko Bieder 16:21 und 16:21, sowie im 3. Herreneinzel von Malte Hewerer 12:21 und 19:21 standen zwei klare Siege von Nicole Neuber im Dameneinzel 21:12, 21:11 und Guido Neuber im 1. Herreneinzel 21:6, 21:9 gegenüber. Die Entscheidung musste somit das gemischte Doppel bringen. Ging der erste Satz von Wagner/Gasic noch denkbar knapp mit 21:23 verloren, kämpften sich die Obenstroher zurück in die Partie und konnten die beiden folgenden Sätze mit 21:14 und 21:15 für sich entscheiden. Somit war der vierte Sieg im vierten Spiel perfekt. Damit haben sich die Obenstroher eine gute Ausgangslage geschaffen für den letzten und alles entscheidenden Spieltag. Da geht es erneut gegen den VfL Edewecht, der alles dransetzen wird die Obenstroher noch von Platz 1 zu verdrängen, sowie gegen den Oldenburger TB 4.

„Wir sind jetzt so weit gekommen, jetzt wollen wir auch den Sack zumachen und in eigener Halle die Meisterschaft einfahren. Noch dazu zum 50jährigen Bestehen der Badmintonabteilung des TuS Obenstrohe wäre dieses ein perfekter Saisonabschluss“ bilanziert Mannschaftsführer Guido Neuber.

Gespielt wird am 23.02.25 ab 10 Uhr in der Sporthalle Obenstrohe, Plaggenkrugstrasse

vom 10.02.2025


Allgemein

Esther Henseleit gibt Spende der LzO für Jugendförderung an den TuS Obenstrohe



LzO gratuliert Olympia-Teilnehmerin und unterstützt regionale Jugendarbeit

Die LzO hat die herausragende Leistung der Golferin Esther Henseleit bei den Olympischen Spielen in Paris gewürdigt. Im Rahmen eines persönlichen Glückwunschschreibens an die erfolgreiche Athletin brachte die Sparkasse ihre Wertschätzung für ihren außergewöhnlichen Einsatz und Erfolg zum Ausdruck. Als Zeichen der Anerkennung und um die Bedeutung von sportlicher Betätigung und Nachwuchsförderung zu unterstreichen, kündigte die LzO eine Spende in Höhe von 5 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein aus der Region an.

Die Entscheidung, welcher Verein die Spende erhalten sollte, überließ die Sparkasse der Sportlerin selbst. Sie wählte den aus ihrer Heimatregion bestehenden Sportverein „TuS Obenstrohe von 1906 e. V.“ aus, der sich besonders in der Jugendarbeit engagiert.

Die Übergabe der Spende fand jetzt bei den Sportanlagen des TuS Obenstrohe statt. „Wir sind stolz darauf, eine so engagierte und erfolgreiche Sportlerin in unserer Region zu haben“, sagte Klaus Blum, Direktor Firmenkunden der LzO für die Landkreise Ammerland und Friesland, während der Übergabe. „Mit dieser Spende möchten wir nicht nur den sportlichen Erfolg von Esther Henseleit würdigen, sondern auch nachhaltig in die Zukunft des Sports in unserer Region investieren. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen, und wir sind überzeugt, dass der Verein eine hervorragende Wahl für diese Unterstützung ist.“

Fred Richter, Vorsitzender des TuS Obenstrohe, zeigte sich dankbar und begeistert über die Unterstützung: „Die Spende der LzO ist für uns ein großer Schritt, um unsere umfangreiche Jugendförderung noch weiter auszubauen. Wir freuen uns sehr, dass Esther Henseleit und die LzO unsere Arbeit schätzen und uns auf diesem Weg unterstützen. Gemeinsam fördern wir den Sport und öffnen jungen Menschen weitere Perspektiven.“

Foto: (v. li. nach re.) Markus Neumann (Regionaldirektor Privatkundengeschäft der LzO für die Landkreise Ammerland und Friesland), Esther Henseleit (Silbermedaillen-Gewinnerin im Golfturnier bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris), Fred Richter (1. Vorsitzende TuS Obenstrohe), Klaus Blum (Direktor Firmenkunden der LzO für die Landkreise Ammerland und Friesland)

vom 05.01.2025


Leichtathletik

Slow-Jogging - Rückblick 2024 - neuer Anfängerkurs ab 3. Febr. 2025

Seit 2023 bietet der TuS Obenstrohe unter der Leitung von Sylke Schuster eine Slow-Jogging-Gruppe an. Das Training findet jeden Montag und Mittwoch für eine Stunde statt und richtet sich an alle, die die gesundheitlichen Vorteile des langsamen Laufens genießen möchten. Das Training beginnt mit Aufwärm- und Dehnübungen, um die Muskeln auf die Belastung vorzubereiten und Verletzungen vorzubeugen. Die Methode des Slow Jogging, entwickelt von Prof. Dr. Hiroaki Tanaka, basiert auf einem besonders langsamen Tempo auf dem Mittelfuß, bei dem die Läuferinnen und Läufer problemlos miteinander sprechen können.
Das Besondere am Slow Jogging ist nicht nur die Technik, sondern auch das positive Laufgefühl: Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden bis zum Ende der Einheit ein Lächeln auf den Lippen haben. Passend dazu steht das Training unter dem Motto „Niko Niko“ – dem japanischen Ausdruck für Lächeln.

Slow Jogging: Mit Leichtigkeit durch das Jahr 2024

Das Jahr 2024 verging für die Slow-Jogging-Gruppe wie im Flug – oder besser gesagt, im gemütlichen Trab.

Die Highlights des Jahres:

Kurs 1: Vom 19. Februar bis 27. März weckte die Gruppe ihre müden Winterknochen.
Kurs 2: Vom 16. September bis 4. Oktober ging es an den sportlichen Herbstputz.
Gemeinsames Training: Am 10. Oktober vereinten sich die beiden Gruppen und zeigten, dass geteilte Freude wirklich doppelte Freude ist.

Sportliche Erfolge:
Die Gruppe nahm mit Begeisterung an mehreren Events teil:

Hospizlauf: Mit Herz und Einsatz waren alle dabei.
Urwaldlauf in Zetel: Ein stolzer zweiter Platz in der Mannschaftswertung.
Silvesterlauf: Hier wurde das Jahr sportlich und gut gelaunt verabschiedet.
Gemeinsam trat die Gruppe an und slowjoggte harmonisch ins Ziel.

Gemeinschaft im Fokus
Die Slow-Jogging-Gruppe ist mehr als nur ein Sportkurs. Sie bietet Motivation, Gemeinschaft und Spaß – selbst bei widrigem Wetter. Teilnehmer berichten von positiven Veränderungen, sei es durch mehr Bewegung im Alltag oder durch die Überwindung gesundheitlicher Hürden.

Ein besonderes Beispiel: Eine Läuferin fand im Slow Jogging die ideale Möglichkeit, nach einer Erkrankung Schritt für Schritt zurück in die Bewegung zu kommen. Heute genießt sie es wieder und ist ein inspirierendes Mitglied der Gruppe.

Ein Blick nach vorne
Auch 2025 geht es weiter: Der nächste Kurs startet am 3. Februar und bietet allen Interessierten die Gelegenheit, Slow Jogging selbst auszuprobieren. Egal ob Anfänger oder Wiedereinsteiger – hier zählt nur die Freude an der Bewegung. Anmeldungen möglich unter 04451 84457

Verfasserin: Silvia Fehners

vom 01.01.2025


Allgemein

DANKE für wunderschönen Weihnachtsmarkt



Ein herzliches DANKESCHÖN an
- die Helfer/innen und die Aussteller/innen für ihren Einsatz und Leidenschaft,
- die Sponsoren für ihre großzügige Unterstützung und
- die Kirchengemeinde mit Pastor Rebbe für den stimmungsvollen Gottesdienst.
Sie alle haben unseren Weihnachtsmarkt wieder zu einem unvergesslichen Fest gemacht haben.

Ein besonderer Dank gilt den vielen Besuchern und Besucherinnen, den Großen und den Kleinen. Es war schön zu sehen, wie Familien und Freunde zusammenkamen und die wunderbare Atmospähre genießen konnten.

Wir hoffen, dass Sie alle eine schöne Zeit hatten und freuen uns schon auf das nächste Jahr!

Frohe Festtage und ein gesundes neues Jahr 2025 wünscht

Der Vorstand

vom 23.12.2024


Allgemein

Silvesterlauf 2024

Nachmeldungen am Starttag sind gegen eine Startgebühr von 7,50 Euro möglich.

vom 23.12.2024


An dieser Stelle bedanken wir uns bei unseren Sponsoren und sagen nochmal all denen, die auf irgendeine Art und Weise den TuS-Obenstrohe unterstützen herzlichen Dank.
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